Desinfektion
Desinfizieren und Reinigen sind unterschiedliche Vorgänge. Beim Reinigen werden alle unerwünschten Substanzen und Verschmutzungen entfernt. Dabei kann es sich um Reste von Produkten, aber auch um Mikroorganismen oder Rückstände von Desinfektionsmitteln handeln. Beim Desinfizieren werden hingegen Verfahren zur Abtötung von Mikroorganismen angewandt. Dabei soll ein Niveau erreicht werden, welches nicht gesundheitsschädlich ist.
Vor einem Desinfektionsvorgang ist unbedingt eine Reinigung durchzuführen, da sich Keime in Schmutzbelägen sammeln und dort nur unzureichend vom Desinfektionsmittel abgetötet werden können. Deswegen sollten nur gereinigte (und anschließend abgespülte) Oberflächen desinfiziert werden. Nach der Desinfektion sollte ebenfalls nachgespült werden, um Rückstände von Desinfektionsmittel zu verhindern. Hierzu ist ausschließlich Wasser in Trinkwasserqualität geeignet. Alkoholhaltige Desinfektionsmittel bilden eine Ausnahme, da sie sich nach dem Auftragen von selbst verflüchtigen und daher nicht nachträglich abgespült werden müssen.
Die Faktoren, welche Einfluss auf die Wirkung des Desinfektionsmittels haben werden in zwei Kategorien unterteilt. Primäre Faktoren haben unmittelbar mit dem chemischen Prozess der Desinfektion zu tun, sekundäre Faktoren wirken sich ebenfalls chemisch aus, sind jedoch eher als Begleitumstände zu sehen.
Primäre Faktoren:
- Sauberkeit und Oberflächenstruktur der zu desinfizierenden Fläche
- Art und Menge der abzutötenden Mikroorganismen
- Art, Menge, Konzentration und Einwirkzeit des Desinfektionsmittels
Sekundäre Faktoren:
- Temperatur der Umgebung: eine zu kalte Umgebungstemperatur hemmt die Wirkung des Desinfektionsmittels. Optimal sind Temperaturen um ca. 20 °C
- Luftfeuchtigkeit und Luftbewegungen (z.B. verursacht durch Wind, Entlüftungsanlagen)
- Wasserhärte des Verdünnungswassers
Nutzen Sie die Möglichkeit sich in unserer Rubrik “Desinfektion” zu informieren. Hier finden Sie aktuelle Meldungen folgender Einrichtungen und Institute:
Robert Koch Institut (RKI)
Aufgaben des Robert Koch-Instituts
Auf der RKI Seite heißt es hierzu: Das Robert Koch-Institut (RKI) ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und – prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs – und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Zu den Aufgaben gehört der generelle gesetzliche Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Vorrangige Aufgaben liegen in der wissenschaftlichen Untersuchung, der epidemiologischen und medizinischen Analyse und Bewertung von Krankheiten mit hoher Gefährlichkeit, hohem Verbreitungsgrad oder hoher öffentlicher oder gesundheitspolitischer Bedeutung. Das RKI berät die zuständigen Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), und wirkt bei der Entwicklung von Normen und Standards mit. Es informiert und berät die Fachöffentlichkeit sowie zunehmend auch die breitere Öffentlichkeit. Im Hinblick auf das Erkennen gesundheitlicher Gefährdungen und Risiken nimmt das RKI eine zentrale „Antennenfunktion“ im Sinne eines Frühwarnsystems wahr.
Aktuelle Meldungen
Verbund für Angewandte Hygiene e.V. (VAH)
Aufgaben des Verbunds für Angewandte Hygiene e.V.
Der Verbund für Angewandte Hygiene wurde am 11. November 2003 in Frankfurt gegründet. Durch die Gründung dieses Verbundes soll eine Bündelung der Kräfte auf dem Gebiet der angewandten Hygiene erreicht werden, um den sich wandelnden Herausforderungen auf nationaler und internationaler Ebene besser begegnen zu können. Zu den Mitgliedern im VAH gehören wissenschaftliche Fachgesellschaften und Berufsverbände sowie Experten aus den Bereichen Hygiene, Öffentliches Gesundheitswesen und Infektiologie. Der VAH fördert die anwendungsorientierte wissenschaftliche Bearbeitung und Umsetzung hygienischer und hygiene-relevanter Themen.
Dazu gehören die Erarbeitung von Prüfvorschriften und Bewertungsmöglichkeiten für Verfahren der Dekontamination, Desinfektion, Antiseptik und Sterilisation, der Erfahrungsaustausch und die fachübergreifende Kooperation mit relevanten medizinischen und nichtmedizinischen Disziplinen sowie die nationale und internationale Zusammenarbeit zur Abstimmung über Indikation, Toxikologie und Ökologie von Produkten und Maßnahmen der angewandten Hygiene. Nicht zuletzt ist die Planung und Durchführung von Fort- und Weiterbildungen zum Themenkreis „Angewandte Hygiene” ein wichtiges Aufgabengebiet.
Der VAH unterstützt die Aktion Hygiene-Tipps für Kids sowie die Aktion Saubere Hände.
Aktuelle Meldungen
Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V. (DGHM)
Aufgaben der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e. V.
Förderung des wissenschaftlichen Austausches auf den verschiedenen Teilgebieten der Mikrobiologie, Infektionsimmunologie sowie der Hygiene und des Gesundheitswesens.
Die Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft. Sie erstrebt den Zusammenschluss aller in der Mikrobiologie und Hygiene tätigen Wissenschaftler in Deutschland und hat die Aufgabe, Forschung und Lehre auf den verschiedenen Teilgebieten der Mikrobiologie und Infektionsimmunologie sowie der Hygiene und des Gesundheitswesens durch Austausch wissenschaftlicher und praktischer Erfahrung, Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und gemeinsamen wissenschaftlichen Vorhaben zu fördern.
Der Zweck des Vereins ist – entsprechend seiner wissenschaftlichen Zielsetzung – ausschließlich und unmittelbar gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff Abgabeordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Vorstandsmitgliedern wird für ihre Tätigkeit keine Vergütung gewährt. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen Gewinnanteil und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf niemand durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG)
Aufgaben des Ausschusses Desinfektion der DVG
Der Ausschuss “Desinfektion in der Veterinärmedizin” der DVG ist ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium zur Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln für den Einsatz im tiermedizinischen Bereich (Lebensmittelproduktion und -Verarbeitung, Tierhaltung sowie Tierarztpraxen und Tierheime).
Diese Prüfungen und Bewertungen sollen, basierend auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft, eine möglichst große Anwendungssicherheit im Sinne von Wirksamkeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz gewährleisten.
Basierend auf diesen unabhängigen Prüfungen und Bewertungen gibt der Ausschuss Desinfektionsmittellisten der DVG-geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel heraus.
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