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Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. Verwenders von Einrichtungen, technischen Erzeugnissen, Arbeitsverfahren, Stoffen oder Zubereitungen an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. (Quelle BGI 578).

Aufbau einer Betriebsanweisung (Auszug aus TRGS 555):

3.2.1 Gliederung
Betriebsanweisungen umfassen folgende Inhalte:
1.Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit,
2.Gefahrstoffe (Bezeichnung),
3.Gefahren für Mensch und Umwelt,
4.Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln,
5.Verhalten im Gefahrenfall,
6.Erste Hilfe und
7.Sachgerechte Entsorgung.

3.2.2 Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
Der Anwendungsbereich ist durch Bezeichnung des Betriebes, des Arbeitsbereiches, des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit festzulegen. Insbesondere sind Hinweise zu geben auf:
1.Erste-Hilfe-Einrichtungen,
2.Ersthelfer,
3.Notrufnummern

Betriebsanweisungen erstellt der Unternehmer für seinen Betrieb für die dort eingesetzen Maschinen, Gefahrstoffe etc. Die inhaltliche Gestaltung von Betriebsanweisungen unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates.

Betriebsanweisungen für Stoffe und Zubereitungen können aus den für Gefahrstoffe vorgeschriebenen Sicherheitsdatenblättern abgeleitet werden. Wie das geht, beschreiben viele Berufsgenossenschaften in Merkblättern und Arbeitshilfen. Eine gute Möglichkeit der Erstellung von Betriebsanweisungen ist GisChem-Interaktiv, eine Internet-Seite der Berufsgenossenschaften. Anhand eines Frage-Antwort-Dialogs navigieren Sie durch das Sicherheitsdatenblatt, zusätzliche Hilfetexte ermöglichen Ihnen, sich näher mit einzelnen Fragestellungen zu beschäftigen. Am Ende erhalten Sie Ihre Betriebsanweisung als Word- oder PDF-Dokument und können diese auf Ihrem PC speichern.

Die für Layer-Eigenprodukte zur Verfügung gestellten Betriebsanweisungen sind daher nur als Muster anzusehen und müssen jeweils betriebsspezifisch angepasst werden.

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